Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen – mit und ohne Behinderung – gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Das gilt auch für den digitalen Raum. Laut §4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sollen technische Angebote „in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe“ nutzbar sein.
Auch kirchliche Webseiten sollten diesem Anspruch gerecht werden. Auf der EKD-Website finden Sie Informationen darüber, wann das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch für Kirchengemeinden Anwendung findet: ekd.de/barrierefreiheit-von-webseiten
Neue Funktion im EKiR-WordPress-System
Mit dem Update vom 29.4.2025 wird das Barrierefreiheitstool digi.access automatisch auf allen Websites ausgerollt, die das EKiR-WordPress-System nutzen. Damit setzen wir auch rechtliche Vorgaben um und verbessern die digitale Zugänglichkeit unserer kirchlichen Angebote. Weitere Informationen zu den Funktionen und Vorteilen von digi.access finden Sie hier: www.digiaccess.org/vorteile